Sportlich aktive Juden waren vor 1933 überwiegend in Vereinen organisiert, die den weltanschaulich „neutralen” oder „paritätischen” Turn- und Sportverbänden angehörten. Verbände, die die Mitgliedschaft verweigerten, waren die Ausnahme. Allerdings waren in einigen Verbänden (Deutscher Ruder-Verband, Deutsche Turnerschaft) antisemitische Tendenzen vorhanden. Sport bedeutete gesellschaftliche Integration. Nur die Zionisten bildeten eine relativ geschlossene Gruppe, die sich im Deutschen Kreis des Makkabi-Weltverbands organisiert hatte.
Die Sportverbände schlossen jüdische Mitglieder nach und nach aus. Besonders vorauseilend taten sich hervor:
Der Deutsche Schwimmverband bekannte sich im April 1933 zum Arierparagraphen und schloss damit alle Juden aus.
Der geschäftsführende Vorstand der Deutschen Turnerschaft (DT) beschloss am 09.04.1933 marxistische und jüdische Mitglieder zu entfernen. Nicht zu unterschätzen war der Einfluss des völkischen Deutschen Turnerbundes, der sofort nach der Machtergreifung der Nationalsozialisten die DT aufforderte, den jahrzehntelangen Streit (u.a. wegen des Arierparagraphen in der Satzung des Turnerbundes) zu beenden. Nachdem wegen des Beschlusses vom 09.04.1933 erst Glückwünsche ausgesprochen wurden, war die Erregung groß, als der Deutsche Turnerbund erfuhr, dass jüdische Frontkämpfer und deren nächste Angehörige in allen Ehren in der DT verbleiben durften. Aber schon am 17.05.1933 wurde diese Klausel aufgehoben. Im September 1935 mussten auch die Mitglieder, „gegen deren Familien der Vorwurf der Rassenschande erhoben werden muss”, die DT verlassen.
Die Vereinigung Brandenburgischer Athletik-Vereine (VBAV) teilte am 10.04.1933 dem Berliner Polizeipräsidenten unaufgefordert den Ausschluss der jüdischen Mitglieder mit. Den kooperativ angeschlossenen jüdischen Vereinen SC Bar Kochba Berlin und Jüdischer Turn- und Sport-Club 1905 Berlin war der Austritt nahegelegt worden.
Im Dezember 1933 wurde allen Sportverbänden anheimgestellt, Juden auszuschließen. Sie durften keinesfalls leitende Funktionen mehr innehaben.
Am 21.09.1934 wurde die auf Anordnung des Reichsportführers erfolgte
Bildung einer Arbeitsgemeinschaft Reichsausschuß
jüdischer Sportverbände aus dem
Deutschen Kreis des Makkabi-Weltverbandes und dem Sportbund des Reichsbundes
jüdischer Frontsoldaten bekannt gegeben. Der
Reichsausschuß war für die Reichsportführung die
„alleinige Vertretung des jüdischen Sports in Deutschland”.
Die Bildung des Reichsauschußes erfolgte nur auf äußeren
Druck hin und konnte die bestehenden politischen Gegensätze zwischen
dem zionistischen Makkabi, der eine Auswanderung befürwortete, und dem
sich für ein Verbleiben in Deutschland einsetzenden Reichsbund nicht
überbrücken. Seine praktische Wirkung blieb gering.
Rein aus Zweckmäßigkeit (und ohne Einwirkung des
Reichsausschußes) wurden in einigen Gegenden (z.B. in
Berlin-Brandenburg) neben den Verbands- auch gemeinsame Spielrunden im
Fuß- und Handball ausgetragen. In anderen Landesteilen gab es so was
nie (Westdeutschland), oder wurden sie wieder aufgelöst (siehe auch
ITUS Südwest). Erst für die nicht mehr beendete Spielserie
1938/39 wurden wegen der durch die Auswanderung geschwundenen
Mitgliederzahlen generell gemeinsame Spielrunden, aber weiterhin getrennte
Meisterschaften vereinbart.
Noch am 03.11.1938 (!) veröffentlichte die „C.V.-Zeitung” die
Anweisung an den Reichsausschuß zur Neuordnung des jüdischen
Sports bis zum Jahresende. Diese Neuordnung sah vor, alle jüdischen
Vereine ungeachtet ihrer bisherigen Verbandszugehörigkeit dem
Reichsausschuß direkt zu unterstellen.
Anfang 1939 wurde das Vermögen der Sportverbände auf die
Reichsvereinigung der Juden in Deutschland übertragen und später
beschlagnahmt.
Die Mitgliedszahl stieg von 250 Vereinen mit 35.000 Mitgliedern (Ende
1934) auf 40.000 Mitglieder (1936).
Geschäftsführer waren Paul Lewinson (Makkabi) und Walter Beck
(RjF). Am 21.07.1938 meldete die „C.V.-Zeitung”, dass nach der Auswanderung von
Beck und anderweitiger Inanspruchnahme von Lewinsohn jetzt Dr. Max
Scheinmann (Makkabi) und Robert Fischbein (Schild) die Geschäfte
übernommen haben.
Siehe hier
Wegen behördlicher Bestimmungen war in Bayern die Tätigkeit von
Makkabi und Schild untersagt. Die mit Erlass 1935 genehmigte vorolympische
Duldung von Makkabi und Schild in Bayern wurde am 20.10.1936 durch die
Bayerische Politische Polizei wieder aufgehoben. Allerdings ordnete am
23.03.1938 die Gestapo an, dass die Betätigung des RjF nicht behindert
werden darf.
Auch nach der Gründung des Reichsausschußes jüdischer
Sportverbände blieb der ITUS bestehen. Erst 1937 unterstellte
er sich dem Reichsausschuß, ohne seine relative Selbständigkeit
als Arbeitsgemeinschaft aufzugeben.
Bayerische Vereine konnten sich entscheiden, an welchen
Meisterschaftskämpfen (Makkabi oder Schild) sie teilnehmen wollten.
Darüber hinaus gab es auch noch eigene bayerische Meisterschaften, u.a.:
Leichtathletik (26.08.1934 München, 07.07.1935 München,
30.08.1936 Fürth, 04.07.1937 München) und 1937 erstmals im
Fuß- und Handball (Männer und Frauen).
1934 als rein sportlicher Zweckverband zur Durchführung des Sportverkehrs von 37 Vereinen durch Makkabi und Schild gegründet, geriet er 1936 in die Auseinandersetzung zwischen Makkabi und Schild. Obwohl der Makkabi ab Juli 1936 die Arbeitsgemeinschaft als aufgelöst betrachtete, stimmte er am 21.02.1937 einer Fortsetzung des ITUS Südwest als Spielausschuß zu. Ende 1937 umfasste er 16 Vereine mit 4.000 Mitgliedern.
Siehe hier
Diese 1925 in Essen gegründete Splittergruppe mit 18 Vereinen nur in Westdeutschland schloss sich in der Mehrzahl im Oktober 1933 dem Deutschen Kreis des Makkabi-Weltverbandes an. Vorher waren Einigungsversuche seitens des Makkabi immer abgelehnt worden. Obwohl viele der VINTUS-Mitglieder sich als Zionisten verstanden, waren sie doch Befürworter eines „Sports ohne Politik” und wandten sich gegen den national-jüdischen Charakter des Makkabi.
Letzte Änderung: 22.01.2022